Noch nie war der Wechsel des Gasanbieters so einfach und lukrativ wie heute. Interessierte Verbraucher, die mit ihrem jetzigen Tarif unzufrieden sind, müssen nur etwas Zeit für eine Internetrecherche auf einem Vergleichsportal aufwenden. Die Mühe lohnt sich, kann doch jährlich bis zu einer vierstelligen Summe eingespart werden. Denn der Konkurrenzkampf auf dem Gasmarkt ist hart.
Anbieter wie E.ON haben zudem Prämientarife im Portfolio und winken bei einem Wechsel zusätzlich zum günstigen Tarif beispielsweise mit einem Smartphone der neuesten Generation. Allerdings sollte beim Abschluss eines neuen Gastarifs auf das Kleingedruckte geachtet werden.
Wie läuft der Prozess des Anbieterwechsels ab?
Dass mit einem neuen Gasanbieter bares Geld gespart werden kann, lässt sich daran ablesen, dass zunehmend Wechseldienstleister den Markt betreten. Diese haben ihre Vor- und Nachteile, vor allem aber zielt ihr Geschäftsmodell auf eine Bearbeitungsgebühr ab. Wer sich diese sparen möchte, nimmt den Anbieterwechsel selbst in die Hand.
Gas- oder Stromrechnung bereitlegen
Die letzte Strom- und Gasrechnung enthält alle Daten, die für einen Anbieterwechsel notwendig sind. Um einen Preisvergleich durchzuführen, werden nur die Postleitzahl und der Jahresverbrauch benötigt. Zudem ist es wichtig, auf die nächste Kündigungsmöglichkeit zu achten. Liegt diese länger als drei Monate in der Zukunft, ist es besser, noch etwas zu warten, da sich die Marktpreise ständig ändern.
Wer seinen Tarif noch nie geändert hat oder gerade umgezogen ist, bezieht Strom und Gas in der Regel vom Grundversorger. Dann kann jederzeit gewechselt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten ist.
Neuen Tarif auswählen
Auf einem Tarifportal erhalten Verbraucher den besten Überblick über ihre Alternativen. Allerdings sind die Filter nicht immer verbraucherfreundlich eingestellt. Daher sollten diese vor der eigentlichen Suche angepasst werden:
- Voreinstellung “Direkte Wechselmöglichkeiten” deaktivieren, damit Tarife von allen zur Verfügung stehenden Versorgern angezeigt werden.
- Einen eventuellen Bonus nicht einrechnen lassen, damit die echten Kosten angezeigt werden.
- Voreinstellung “Kundenempfehlungen” ausschalten. Viele Anbieter veröffentlichen Kundenempfehlungen nur für solche Gasanbieter, die ihnen eine Provision zukommen lassen.
Wer Zeit sparen möchte, sollte einen Online-Tarif wählen. Die gesamte Kommunikation mit dem neuen Anbieter läuft dann auf elektronischem Wege ab. Lästige Telefonate entfallen. Der neue Tarif sollte eine Preisgarantie enthalten, damit der Anbieter nicht kurz nach dem Abschluss seinen Tarif erhöht. Bei Bonustarifen ist damit zu rechnen, dass nach Ablauf des ersten Jahres eine saftige Erhöhung erfolgt.
Altvertrag kündigen und neuen Vertrag abschließen
Wurde ein Tarif gefunden, wird dieser entweder direkt mit dem Anbieter oder über das Portal abgeschlossen. Grundsätzlich kündigt der neue Anbieter den alten Vertrag automatisch. Die Kündigungsbestätigung wird innerhalb einer Woche zugestellt.
Sollte die Kündigungsfrist in Kürze enden, empfiehlt es sich, den alten Vertrag selbst formlos zu kündigen, damit es zu keinen Fristüberschreitungen und einer damit verbundenen automatischen Vertragsverlängerung kommt. Das betrifft auch Sonderkündigungen, weil sich viele Anbieter in diesem Falle einer Kündigung durch den neuen Versorger verweigern.
Der neue Gasanbieter schickt eine Auftragsbestätigung zu, die den Lieferbeginn benennt. Zu diesem Datum ist es empfehlenswert, den aktuellen Zählerstand sowohl dem alten als auch dem neuen Anbieter zu übermitteln. Außerdem sollte der alte Versorger angewiesen werden, alle erhobenen Daten zu löschen.
Was hat es mit dem Widerrufsrecht auf sich?
Bei Online-Verträgen hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Wurde der Vertrag in den Geschäftsräumen des Anbieters unterschrieben, besteht kein Anspruch auf ein Widerrufsrecht.
Muss bei einem Anbieterwechsel mit einem Gasausfall gerechnet werden?
Diese Gefahr besteht sowohl bei einem Gas- als auch bei einem Stromanbieterwechsel nicht, da der Energiebezug hierzulande gesetzlich geregelt ist. Bei Lieferschwierigkeiten springt der Grundversorger ein. Dafür muss weder ein Mitarbeiter in die Wohnung kommen, noch lassen sich Qualitätsunterschiede feststellen.
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?
Ein Anbieterwechsel darf nicht länger als 3 Wochen in Anspruch nehmen. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn der neue Gasanbieter den verantwortlichen Netzbetreiber informiert hat. Zudem fließen in diesen Prozess Restlaufzeit und Kündigungsfrist mit ein, sodass sich der Anbieterwechsel etwas verzögern kann.
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