Immobilienmakler erfüllen bei der Suche nach einer Immobilie oder einer Mietwohnung oft eine wichtige Rolle. Sie knüpfen Kontakte und präsentieren oft in kurzer Zeit viele mögliche Objekte. Doch nicht selten kommt es zu Streit über die Maklercourtage. Vielen Käufern und Mietern ist nicht klar, wann diese genau fällig wird und wie hoch die Kosten ausfallen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fallstricke und Regelungen genauer aufgezeigt.

Maklercourtage – nicht selten ein Streitpunkt

Die Maklercourtage (auch Maklerprovision) stellt die Gebühr dar, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Dies umfasst in der Regel die Vermittlung von Kauf-, Verkaufs- oder Mietverträgen für Immobilien. Die Courtage wird normalerweise als Prozentsatz des Immobilienpreises oder als Vielfaches der Miethöhe berechnet und ist bei Vertragsabschluss fällig.

Dies sieht auf den ersten Blick sehr klar aus, sorgt aber trotzdem oft für Streit. Oft geht es darum, wer die Maklercourtage bezahlen soll. Oft ist dies klar, jedoch gibt es auch Ausnahmen und Situationen, in denen gar keine Maklercourtage gezahlt werden muss. In diesen Fällen ist Expertenhilfe sinnvoll: rightmart beantwortet rechtliche Fragen zur Maklerprovision.

Wer zahlt die Maklercourtage?

Die Frage nach der Zahlungsverpflichtung ist in Bezug auf die Maklercourtage sehr wichtig. Je nach Situation ist der Fall anders gelagert. Die wichtigsten Fälle werden nun übersichtlich zusammengefasst:

1.      Mieter zahlt die Maklercourtage

In Deutschland galt bis 2015 keine gesetzliche Regelung, wer bei Mietobjekten die Provision für den Makler bezahlt. Aufgrund der angespannten Wohnungslage konnten Vermieter die Courtage oft auf die potenziellen Mieter abwälzen. Dies änderte sich jedoch mit der Einführung des „Bestellerprinzips“ im Juni 2015. Seitdem muss derjenige die Courtage zahlen, der den Makler beauftragt hat. Im Normalfall ist das der Vermieter.

Achtung: Wer als Mieter einen Makler beauftragt, der nach einer Angebotssuche Kontakt mit einem potenziellen Vermieter aufnimmt, muss die Courtage bezahlen. In diesem Fall wäre der potenzielle Mieter ja der Besteller. 

2.      Vermieter zahlt die Maklercourtage

Mit der Einführung des „Bestellerprinzips“ im Mietrecht im Juni 2015 wurde festgelegt, dass der Vermieter die Maklercourtage zahlt, wenn er einen Makler beauftragt hat, einen Mieter für seine Immobilie zu finden. Das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ soll die Mieter finanziell entlasten.

3.      Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklercourtage

Obwohl es aufgrund von Marktzwängen lange Zeit üblich war, dass der Käufer die Maklercourtage zahlt, sieht der § 656c BGB seit dem 23. Dezember 2020 vor, dass auch der Verkäufer einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Dies gilt vor allem dann, wenn der Verkäufer den Makler (auch) beauftragt hat. Die Kosten werden dann zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Wichtig: Es gibt auch Fälle, in denen Käufer oder Mieter dem Makler überhaupt keine Courtage zahlen müssen. Dies gilt beispielsweise bei groben Pflichtverletzungen des Maklers oder bei fehlender Vermittlung.

Wie hoch fällt die Maklercourtage aus?

Auch bei der Höhe der Maklercourtage sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1.      Maklercourtage bei Vermietung

In Deutschland ist die Höhe der Maklercourtage bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern durch das Wohnungsvermittlungsgesetz reguliert. Die Courtage darf maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen. Diese Gebühr wird fällig, sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist. Seit der Einführung des „Bestellerprinzips“ im Jahr 2015 muss diese Gebühr normalerweise vom Vermieter getragen werden, der den Makler beauftragt hat.

2.      Maklercourtage beim Verkauf

Beim Verkauf von Immobilien variiert die Höhe der Maklercourtage je nach Bundesland, liegt aber in der Regel zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises. Seit dem 23. Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage in der Regel 50:50. Dies gilt, sobald der Verkäufer ebenfalls an der Beauftragung des Maklers beteiligt war. Den genauen Prozentsatz legen Käufer und Makler im Idealfall im Maklervertrag fest, um späteren Streit zu vermeiden.

Fazit: Bei der Maklercourtage immer genau hinschauen

Der Kauf einer Immobilie oder die Suche nach einer Mietwohnung wird mit einem Immobilienmakler oft einfacher. Im Gegenzug wird dabei jedoch eine Maklercourtage fällig, die schnell merkliche Beträge annimmt. Wer hier genau hinschaut, kann Kostenfallen vermeiden und die Courtage fair aufteilen.