Ein Unfall kann nicht nur physische, sondern auch psychische Schäden verursachen. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Doch wie wird dieser Anspruch geltend gemacht und wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person erhält, wenn sie durch das Verschulden einer anderen Person körperliche oder seelische Schmerzen erleidet. Es dient dazu, immaterielle Schäden auszugleichen, die nicht direkt in Geld bemessen werden können.

Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten helfen, die erlittenen Schmerzen und Leiden besser zu bewältigen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Bestrafung des Verursachers, sondern um eine Anerkennung des Leids des Geschädigten.

Wie wird Schmerzensgeld berechnet?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Verletzung, der Dauer der Genesung und den langfristigen Auswirkungen des Unfalls. Es gibt keine festen Sätze, aber Gerichte orientieren sich oft an früheren Urteilen in ähnlichen Fällen.

Ein Gutachter für Kraftfahrzeuge aus Bremerhaven oder Ihrer Nähe kann ebenfalls hinzugezogen werden, um den Unfallhergang und die daraus resultierenden Schäden zu bewerten. Dies kann bei der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes hilfreich sein.

Rechtliche Grundlagen

Das Recht auf Schmerzensgeld ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Der Anspruch ergibt sich aus § 823 BGB, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen verletzt.

Es ist wichtig, nach einem Unfall so schnell wie möglich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.

Durchschnittliche Schmerzensgeldbeträge

VerletzungDurchschnittliches Schmerzensgeld
Leichte Prellung500€ – 1.500€
Fraktur ohne Komplikationen2.000€ – 5.000€
Schwere Kopfverletzung10.000€ – 50.000€

FAQ: Häufig gestellte Fragen

1. Kann ich Schmerzensgeld auch ohne Anwalt beantragen?

Ja, grundsätzlich können Sie Schmerzensgeld auch ohne Anwalt beantragen. Es ist jedoch ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche korrekt und vollständig geltend gemacht werden.

2. Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu beantragen?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.

3. Was passiert, wenn der Verursacher nicht zahlen kann?

Wenn der Verursacher nicht in der Lage ist, das Schmerzensgeld zu zahlen, kann der Geschädigte versuchen, über die Haftpflichtversicherung des Verursachers eine Entschädigung zu erhalten.

4. Kann ich neben Schmerzensgeld auch andere Ansprüche geltend machen?

Ja, neben dem Schmerzensgeld können auch Ansprüche auf Ersatz von materiellen Schäden, wie z.B. Heilungskosten oder Verdienstausfall, geltend gemacht werden.