So schützt du dein Eigentum bei Schulden des Partners

In einer Partnerschaft teilt man häufig mehr als nur Gefühle – auch Wohnung, Möbel, Elektronikgeräte und Haushaltsgegenstände gehören meist zum Alltag dazu. Was aber, wenn einer der Partner Schulden hat und es zu einer Zwangsvollstreckung kommt? Die Situation wird besonders heikel, wenn das Paar nicht verheiratet ist, denn dann bestehen rechtlich keine besonderen Schutzmechanismen wie in einer Ehe.

Gerade eine Pfändung für ein nicht verheiratetes Paar im gemeinsamen Haushalt kann große Unsicherheiten hervorrufen. Gläubiger und Gerichtsvollzieher betrachten den Haushalt oft als eine wirtschaftliche Einheit, in der Eigentumsverhältnisse nicht immer eindeutig zuzuordnen sind. Wie kannst du dich davor schützen, dass dein persönliches Eigentum gepfändet wird, obwohl du selbst keine Schulden hast?

In diesem Beitrag erfährst du, wie du im Ernstfall richtig handelst, welche Dokumente du bereithalten solltest und wie du deine Rechte effektiv wahrnehmen kannst.

1. Warum Eigentumsnachweise entscheidend sind

Die zentrale Frage bei jeder Pfändung im gemeinsamen Haushalt lautet: Wem gehört was? Gläubiger und Gerichtsvollzieher dürfen grundsätzlich nur das pfänden, was dem Schuldner gehört. Bei nicht verheirateten Paaren fehlt jedoch ein gemeinschaftlicher Güterstand wie die Zugewinngemeinschaft in der Ehe. Deshalb wird bei einer Pfändung oft vermutet, dass alle Gegenstände dem Schuldner gehören – sofern nichts anderes nachgewiesen wird.

Wenn du vermeiden willst, dass dein Eigentum zu Unrecht gepfändet wird, musst du im Zweifel beweisen können, dass bestimmte Gegenstände dir allein gehören. Am besten gelingt das durch:

  • Kaufbelege oder Rechnungen, auf denen dein Name steht
  • Überweisungsnachweise von deinem Konto
  • Garantie- oder Lieferscheine mit persönlicher Zuordnung

Diese Dokumente solltest du am besten zentral aufbewahren und im Fall der Fälle schnell griffbereit haben.

2. Drittwiderspruchsklage: Dein rechtliches Mittel bei falscher Pfändung

Sollte dein Eigentum irrtümlich gepfändet werden, hast du die Möglichkeit, dich juristisch dagegen zu wehren – mit einer sogenannten Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO). Diese Klage richtet sich nicht gegen deinen Partner, sondern gegen den Gläubiger, der dein Eigentum zu Unrecht beansprucht.

Wichtig dabei: Du musst beweisen, dass der gepfändete Gegenstand tatsächlich dir gehört. Ohne eindeutige Belege wird das Verfahren schwierig. Eine Drittwiderspruchsklage ist mit Kosten und Aufwand verbunden, kann aber notwendig sein, um dein Eigentum zurückzuerlangen.

3. Gemeinsame Haushaltsanschaffungen: Gefahr durch Unklarheit

Viele Paare kaufen Möbel oder Elektrogeräte gemeinsam, ohne festzuhalten, wer als Eigentümer gilt. Ob es sich dabei um ein Sofa, einen Fernseher oder die Waschmaschine handelt – im Ernstfall zählt nur, wer rechtlich als Käufer auftritt.

Problematisch wird es, wenn:

  • der Kauf bar erfolgte und kein Name dokumentiert ist,
  • das Gerät gemeinsam genutzt wird,
  • keine Quittung oder Rechnung existiert.

In solchen Fällen wird häufig angenommen, dass das Eigentum beim Schuldner liegt. Eine vorbeugende Maßnahme kann hier sein, große Anschaffungen stets dokumentiert mit namentlichem Bezug durchzuführen und im Zweifel sogar in einem Haushaltsverzeichnis festzuhalten.

4. Was darf gepfändet werden – und was nicht?

Nicht alles im Haushalt ist pfändbar. Nach § 811 ZPO sind bestimmte Gegenstände grundsätzlich unpfändbar, insbesondere solche, die zur Führung eines bescheidenen Haushalts notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Bett, Tisch, Stühle, Kleiderschrank
  • Kühlschrank, Herd, Waschmaschine
  • Einfache Unterhaltungselektronik (z. B. Radio oder TV in Basisgröße)

Dennoch kann es vorkommen, dass auch unpfändbare Gegenstände zunächst irrtümlich mitgenommen werden. In solchen Fällen hilft nur schnelles Handeln: Informiere den Gerichtsvollzieher direkt und berufe dich auf die gesetzlichen Vorschriften. Kannst du glaubhaft machen, dass es sich um dein Eigentum handelt und der Gegenstand unpfändbar ist, muss er zurückgegeben werden.

5. Gemeinsame Konten und Verträge – Risiken und Lösungen

Nicht nur der Hausrat, sondern auch gemeinsame Finanzen sind bei Pfändungen ein sensibles Thema. Gemeinsame Konten bieten Gläubigern potenziellen Zugriff – selbst dann, wenn das Guthaben überwiegend von dir stammt. Daher ist es ratsam, getrennte Girokonten zu führen. Damit kannst du eindeutig nachweisen, dass dein Einkommen von dem deines Partners unabhängig ist.

Auch bei Miet-, Strom- oder Leasingverträgen solltest du darauf achten, dass nur eine Person Vertragspartner ist – oder dass die Beiträge anteilig dokumentiert werden. Das schützt dich nicht nur im Pfändungsfall, sondern auch bei späteren Trennungen.

6. Beratung und Vorsorge: Wann rechtlicher Rat sinnvoll ist

Sobald Schulden, Pfändungen oder Gerichtsvollzieher ins Spiel kommen, ist es ratsam, nicht zu warten. Viele Probleme entstehen dadurch, dass Betroffene zu spät reagieren oder sich nicht über ihre Rechte informieren.

Kostenlose Schuldnerberatungen bieten oft eine erste Orientierung. In komplexeren Fällen, insbesondere bei bereits erfolgter Pfändung oder drohendem Verlust von Eigentum, solltest du jedoch eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Fachanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht oder Familienrecht kann beurteilen, welche Schritte erforderlich sind – etwa das Einlegen von Rechtsmitteln oder die Vorbereitung einer Drittwiderspruchsklage.

Fazit

Eine Pfändung im gemeinsamen Haushalt ist für nicht verheiratete Paare rechtlich besonders herausfordernd. Ohne gesetzlich festgelegte Schutzmechanismen musst du eigenverantwortlich Vorsorge treffen. Klare Eigentumsverhältnisse, getrennte Finanzen und vollständige Nachweise sind dabei unerlässlich. Sollte es dennoch zu einer unberechtigten Pfändung kommen, kannst du dich mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren.