Die Börse ermöglicht Anlegern, durch langfristige Investitionen Vermögen aufzubauen. Sie erwerben Aktien in der Hoffnung auf steigende Kurse, um sie später mit Gewinn zu verkaufen. Unabhängig davon, ob Sie Aktien, ETFs oder Anleihen kaufen, besteht das Ziel darin, Rendite zu erzielen und den Wert des Portfolios zu erhöhen. Doch wie werden diese Erträge steuerlich behandelt? In diesem Artikel erläutern wir die steuerlichen Regelungen für Gewinne aus Aktiengeschäften.
Aktien versteuern – Was Anleger wissen müssen
Die Börse ermöglicht Anlegern, durch langfristige Investitionen Vermögen aufzubauen. Sie erwerben Aktien in der Hoffnung auf steigende Kurse, um sie später mit Gewinn zu verkaufen. Unabhängig davon, ob Sie Aktien, ETFs oder Anleihen kaufen, besteht das Ziel darin, Rendite zu erzielen und den Wert des Portfolios zu erhöhen. Doch wie werden diese Erträge steuerlich behandelt? In diesem Artikel erläutern wir die steuerlichen Regelungen für Gewinne aus Aktiengeschäften.
Muss ich einen Aktiengewinn versteuern?
Ein Aktiengewinn entsteht, wenn ein Anleger eine Aktie nach einer Kurssteigerung verkauft. Wird eine Aktie z. B. zum Preis von 100 Euro gekauft und zu einem späteren Zeitpunkt für 150 Euro verkauft, wird ein Gewinn von 50 Euro realisiert. Auf diesen Betrag muss der Anleger Steuern zahlen. Obwohl der Verkauf auf private Initiative erfolgt, handelt es sich dabei nicht um ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetzes (EStG). Stattdessen zählen diese Einnahmen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG.
Aktiengewinne unterliegen der Abgeltungssteuer, die pauschal 25 Prozent beträgt. Zusätzlich werden der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben. Dies führt insgesamt zu einer Steuerbelastung von etwa 26 bis 28 Prozent, abhängig von der Kirchensteuerpflicht.
Die Abgeltungsteuer wird in der Regel direkt vom Online-Broker (z. B. flatex.de) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Daher müssen die erzielten Aktiengewinne nicht in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden, es sei denn, der persönliche Steuersatz liegt unter 25 Prozent. In einem solchen Fall kann eine sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden, bei der der niedrigere persönliche Steuersatz auf die Kapitalerträge angewendet wird. Die Differenz zwischen dem bereits gezahlten Abgeltungssteuerbetrag und der geringeren Steuerlast wird dem Anleger im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung erstattet.
Der Sparer-Pauschbetrag ist zu beachten
Ein wichtiger Aspekt bei der Besteuerung von Kapitalerträgen ist der Sparer-Pauschbetrag, der als Freibetrag fungiert. Für Einzelanleger bleiben Zinserträge und Kapitalerträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2024) von der Abgeltungsteuer befreit. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt der Freibetrag bei 2.000 Euro jährlich.
Wichtig ist, dass der Freibetrag nicht automatisch von der Bank berücksichtigt wird. Anleger müssen hierfür einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen. Erst nach der Einrichtung dieses Auftrags werden die 1.000 bzw. 2.000 Euro als abgeltungssteuerfrei behandelt. Der Sparer-Pauschbetrag zielt u. a. darauf ab, den Aktienhandel insbesondere für Kleinanleger attraktiver zu gestalten. Eine Abgeltungsteuer fällt erst dann an, wenn die Erträge den Freibetrag übersteigen.
Verlustverrechnungstopf
Wie ist es aber, wenn ein Anleger eine Aktie zu einem Preis von 150 Euro kauft, aber einen Verlust erleidet, weil er die Aktie später für nur 100 Euro verkauft? Anleger können in diesem Fall Verluste aus Wertpapiergeschäften nutzen, um ihre steuerliche Belastung zu senken. Der Verlustverrechnungstopf ermöglicht es, Verluste aus Kapitalanlagen mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen.
Es gibt zwei Töpfe: einen für Aktienverluste und einen für sonstige Kapitalverluste. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, während sonstige Verluste mit Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen ausgeglichen werden können. Wenn am Jahresende ein Verlust verbleibt, wird dieser ins nächste Jahr vorgetragen. Dadurch kann die steuerliche Belastung von Kapitalgewinnen im nächsten Jahr gesenkt werden. Anleger können auch eine Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste in ihrer Steuererklärung geltend zu machen und mit Gewinnen aus anderen Quellen zu verrechnen.
Investitionen in Finanzinstrumente bergen Verlustrisiken. Keine Anlageberatung. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen weder der Beratung noch der Empfehlung von Anlagen. Bitte beachten Sie, dass sich die Fakten seit der Erstellung des Artikels geändert haben können. Investitionen sind mit Risiken verbunden (z. B. Kursschwankungen, Währungs- oder Liquiditätsrisiko). Sie können Ihr investiertes Geld verlieren. Berücksichtigen Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrung, wenn Sie Anlageentscheidungen treffen. Die Märkte sind volatil und können aufgrund wirtschaftlicher, politischer, regulatorischer oder anderer Entwicklungen erheblich schwanken.
Dieser Artikel wurde in Kooperation mit flatex verfasst.