Seit dem Jahr 2015 gibt es in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die von Arbeitgebern nicht unterschritten werden darf. Diese Regelung ist zum einen dazu gedacht, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und zum anderen, um mehr Stabilität in die sozialen Sicherungssysteme des Landes zu bringen. Doch wie hoch ist der Mindestlohn aktuell, wann gibt es die nächste Erhöhung und was kostet ein Mitarbeiter mit Mindestlohn einem Unternehmer tatsächlich? Die Antworten auf diese Fragen finden sich in diesem Beitrag.
Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12 Euro pro Stunde
Im Jahr 2022 wurde der Mindestlohn stufenweise angehoben. Zum ersten Januar erhöhte sich der Betrag von 9,60 auf 9,82 Euro. Bei der nächsten Erhöhung im Juli stieg der Mindestlohn pro Stunde auf 10,45 Euro.
In der bisher letzten Erhöhung im Oktober wurde der Mindestlohn schließlich mit 12 Euro pro Stunde festgelegt. Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 2.080 Euro bei einer 40-Stunden-Woche.
Weitere Steigerungen sind für 2025 und 2025 geplant
Im Jahr 2023 bleibt der Stundenlohn bei 12 Euro pro Stunde. Die nächste Erhöhung findet zum 1. Januar 2024 statt. Ab diesem Tag steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 3,42 Prozent. Die Inflation wird dadurch nur zum Teil ausgeglichen.
Im darauffolgenden Jahr ist laut Auskunft der Bundesregierung ein weiterer Anstieg auf 12,82 Euro geplant. Die Steigerung zum Jahr 2024 beträgt somit rund 3,3 Prozent. Das monatliche Mindestgehalt bei einer 40-Stunden-Woche liegt dann bei 2.222 Euro.
Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber
Der festgelegte Mindestlohn pro Stunde gilt unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Umfang der Beschäftigung. Das bedeutet, er kommt nicht nur bei Vollzeit-Arbeitsverhältnissen zur Anwendung, sondern auch bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern.
Um bei Minijobs eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen, wurde deshalb im Oktober 2022 auch die Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro angehoben.
Was kostet ein Angestellter mit Mindestlohn dem Arbeitgeber?
Arbeitgeber müssen neben dem Bruttoentgelt für ihre Mitarbeiter noch weitere Kosten tragen. Diese zusätzlichen Kosten ergeben zusammen das Arbeitgeberbrutto, also den Gesamtbetrag, den der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter ausgibt.
Zu den gesetzlich vorgegebenen Kostenpunkten zählen neben dem Lohn beziehungsweise Gehalt auch noch der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben, die gesetzliche Unfallversicherung sowie Umlagen für Krankheitsfälle und Mutterschaft. Dazu können auch noch freiwillige soziale Leistungen kommen.
Die gesetzlich vorgegebenen Lohnkosten für den Arbeitgeber belaufen sich auf durchschnittlich etwa 20 Prozent des Bruttoentgelts. Bei einem Angestellten mit Mindestlohn können Unternehmer also überschlagsmäßig mit einem Arbeitgeberbrutto von 2.500 Euro kalkulieren.
Um die genauen Kosten zu ermitteln, kann ein entsprechender Gehaltsrechner im Internet verwendet werden. Am einfachsten lässt sich die Berechnung anhand eines praktischen Beispiels erklären: Herr Schneider arbeitet in Hamburg und erhält den monatlichen Mindestlohn in der Höhe von 2.080 Euro. Er ist 25 Jahre alt, befindet sich in Steuerklasse 1, hat keine Kinder und gehört keiner Glaubensgemeinschaft an.
Für den Arbeitgeber werden neben dem Bruttogehalt die folgenden Kosten fällig:
- Rentenversicherung € 193,44
- Arbeitslosenversicherung € 27,04
- Pflegeversicherung € 35,36
- Krankenversicherung € 168,48
- Umlage für Krankheitsaufwendungen € 68,64
- Umlage für Mutterschaftsaufwendungen € 6,86
- Umlage zur Insolvenzgeldversicherung € 1,24
- Berufsgenossenschaft € 16,64
Die zusätzlichen Gesamtkosten belaufen sich in diesem Beispiel auf 517,70 Euro. Das Arbeitgeberbrutto beträgt 2.597,70 Euro. Das entspricht einem Aufschlag von 24,9 Prozent und zeigt somit, dass der durchschnittliche Aufschlag in der Höhe von 20 Prozent tatsächlich nur als ungefährer Richtwert zu sehen ist.
Was passiert bei Umstieg auf Teilzeit?
Sollte sich ein Vollzeit-Mitarbeiter mit Mindestlohn im Unternehmen dazu entschließen, seine Stunden zu reduzieren, so lassen sich die genauen Kosten mit einem Teilzeitrechner ermitteln.
Dieser zeigt an, wie sich die Reduktion auf das Nettoeinkommen auswirkt. Wie das in der Praxis aussehen könnte, zeigt auch hier wieder ein einfaches Beispiel mit Herrn Schneider aus dem vorangegangenen Rechenmodell, der nun seine monatliche Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden reduzieren möchte.
Bisher wurden ihm von seinem Monatsbruttogehalt in der Höhe von 2.080 Euro Steuern im Ausmaß von 138,75 Euro sowie 436,80 Euro an Sozialabgaben abgezogen. Das Nettoeinkommen belief sich demnach auf 1.504,45 Euro.
Durch die Stundenreduktion beträgt das monatliche Bruttogehalt nun 1.560 Euro. Dafür werden Steuern in der Höhe von 40,75 Euro und 327,60 Euro an Sozialabgaben fällig. Herrn Schneider bleibt somit bei der reduzierten Arbeitszeit ein Nettoeinkommen von 1.191,65 Euro.
Mindestlohn im Detail
Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag, den Arbeitnehmer pro Arbeitsstunde verdienen müssen. Er dient dazu, ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten und die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Hier sind die detaillierten Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Auswirkungen auf Arbeitnehmer
- Verbesserte Lebensqualität: Der Mindestlohn sichert ein Grundgehalt, das helfen kann, die Lebenshaltungskosten zu decken und die finanzielle Sicherheit zu erhöhen.
- Reduzierung von Armut: Besonders bei Geringverdienern kann der Mindestlohn dazu beitragen, dass sie ein annehmbares Leben führen können, ohne in Armut zu geraten.
- Erhöhte Motivation und Arbeitszufriedenheit: Arbeitnehmer, die fair entlohnt werden, sind oft motivierter und zufriedener, was die Produktivität und das Betriebsklima verbessert.
- Gleichstellung am Arbeitsplatz: Der Mindestlohn kann dazu beitragen, die Lohnunterschiede zwischen verschiedenen Gruppen (z.B. Geschlecht oder Alter) zu verringern und die Gleichstellung zu fördern.
- Beschränkte Möglichkeiten bei gering qualifizierten Jobs: Der vorgegebene Mindestlohn kann dazu führen, dass einige Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden, wenn Arbeitgeber sich nicht leisten können, den Mindestlohn zu zahlen.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
- Erhöhung der Lohnkosten: Für Arbeitgeber können die Gesamtlohnkosten steigen, insbesondere in Branchen mit vielen gering bezahlten Positionen, was die Gewinnmargen reduziert.
- Preissteigerungen: Um die gestiegenen Lohnkosten auszugleichen, könnten Unternehmen gezwungen sein, die Preise für Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen.
- Anreiz zu Investitionen in Technologie: Höhere Lohnkosten könnten Unternehmen dazu veranlassen, in Automatisierung und Technologie zu investieren, um die Abhängigkeit von niedrig bezahlten Arbeitskräften zu verringern.
- Wettbewerbsfähigkeit: Für kleinere Unternehmen oder solche in Regionen mit niedrigeren Lebenshaltungskosten könnte es schwieriger werden, wettbewerbsfähig zu bleiben, als für größere, finanzstärkere Unternehmen.
- Mögliche Anpassung und Restrukturierung: Arbeitgeber könnten ihre Geschäftsstrategien überdenken und restrukturieren, um effizienter zu werden und die Lohnkosten zu kontrollieren, was zu Änderungen in der Personalpolitik führen kann.
Der Mindestlohn ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik und hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen. Während er viele Arbeitnehmer finanziell stärkt, stellt er auch eine Herausforderung für einige Arbeitgeber dar, insbesondere in Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen. Die langfristigen Auswirkungen hängen oft von der wirtschaftlichen Gesamtsituation, der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Ausgestaltung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen ab.
Hier ist eine detaillierte Darstellung der Auswirkungen des Mindestlohns auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Form einer Tabelle:
Kategorie | Auswirkungen auf Arbeitnehmer | Auswirkungen auf Arbeitgeber |
---|---|---|
Lebensqualität | Sichert ein Grundgehalt zur Deckung der Lebenshaltungskosten | Erhöhter finanzieller Druck, höhere Personalkosten |
Armutsreduktion | Weniger Arbeitnehmer müssen zu Niedriglöhnen arbeiten | Potentielle Reduzierung von Einstiegsstellen für Geringqualifizierte |
Arbeitsmotivation | Erhöhte Motivation durch faire Bezahlung | Kann zu besserer Leistung und geringerem Mitarbeiterwechsel führen |
Gleichstellung | Verminderung von Lohnungleichheiten | Erfordert möglicherweise Anpassungen in der Lohnstruktur |
Beschäftigungsmöglichkeiten | Beschränkte Jobangebote für Niedrigqualifizierte | Anpassung der Personalstrategie erforderlich, potenzieller Stellenabbau |
Lohnkosten | – | Erhöhung der Lohnkosten, insbesondere in arbeitsintensiven Branchen |
Preisanpassungen | – | Möglichkeit, Preissteigerungen für Produkte und Dienstleistungen |
Technologieinvestitionen | – | Anreiz zur Automatisierung und Investitionen in Technologie |
Wettbewerbsfähigkeit | – | Herausforderung für kleine Unternehmen, größere haben bessere Anpassungsmöglichkeiten |
Restrukturierung | – | Möglicherweise notwendig, um effizienter zu wirtschaften und Kosten zu kontrollieren |
Diese Tabelle zeigt sowohl positive als auch negative Aspekte des gesetzlichen Mindestlohns. Während Arbeitnehmer von einer besseren Entlohnung und Arbeitsbedingungen profitieren können, müssen Arbeitgeber möglicherweise Strategien anpassen, um Kosten zu kontrollieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Auswirkungen sind sektorenabhängig und variieren je nach Unternehmensgröße und wirtschaftlichem Umfeld.