In Deutschland leisten Arbeitnehmer pro Jahr rund 1,8 Millionen Überstunden. Jeder einzelne Arbeitnehmer kommt so auf insgesamt 47 Überstunden. Damit führt Deutschland die Überstunden-Liga in Europa an.
Kommt es regelmäßig zur Mehrarbeit, kann sich dies jedoch negativ auf die Gesundheit auswirken. Welche Effekte konkret durch zu viele Überstunden in Erscheinung treten und wie viel Mehrarbeit durch den Arbeitgeber überhaupt verlangt werden darf, klärt der folgende Beitrag.
Mehrarbeit stellt hohe gesundheitliche Belastung dar
Überstunden gehören leider in den meisten deutschen Unternehmen zum Alltag. Wird der Arbeitsplatz mal pünktlich verlassen, wird dies somit oft mit verständnislosen Blicken kommentiert. Oft versuchen sich die Mitarbeiter gegenseitig mit der Anzahl ihrer geleisteten Überstunden zu übertrumpfen. Minusstunden gelten in vielen Firmen als verpönt.
Allerdings konnten Langzeitstudien bereits zu dem Ergebnis kommen, dass eine wöchentliche Mehrarbeit von nur einer Stunde bereits negative Auswirkungen auf die Gesundheit zeigt. Diese betreffen vor allem die Psyche. Es kommt häufig zu Erschöpfung und Müdigkeit. In einigen Fällen fördert die hohe Arbeitsbelastung sogar depressive Verstimmungen.
Dennoch erleben die Betroffenen durchaus auch negative Effekte auf körperlicher Ebene. Ein hohes Arbeitspensum wird so häufig mit Rücken- und Kopfschmerzen in Verbindung gebracht. Auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt durch Überstunden an. Da die Konzentration im Laufe eines langen Arbeitstages immer weiter abnimmt, erhöht sich ebenfalls das Risiko für Arbeitsunfälle. Die Konsequenz besteht dann wiederum in höheren Fehlzeiten, welche die allgemeine Wirtschaftlichkeit des Unternehmens beeinträchtigen.
Mitarbeiter, die müde, überlastet und krank sind, können ihren Nutzen im Betrieb kaum mehr ausspielen. Somit sollten auch die Vorgesetzten ein Interesse daran haben, dass die Überstunden der Belegschaft das zulässige Minimum nicht überschreiten. Pro Woche sollten die Mitarbeiter nicht wesentlich mehr als 40 Stunden arbeiten.
Die gesetzliche Grenze für Überstunden
Durch den Gesetzgeber werden durchaus konkrete Vorgaben im Hinblick auf die zulässige Überstundenanzahl geliefert. Geregelt werden diese im Arbeitszeitgesetz. Dieses gibt vor, dass pro Arbeitstag nicht länger als zehn Stunden gearbeitet werden darf. Kommt es dabei zu Mehrarbeit, ist anschließend ein entsprechender Freizeitausgleich nötig.
Durchschnittlich soll die Wochenarbeitszeit in einem Halbjahr somit maximal bei 48 Stunden liegen. Allerdings gibt es auch branchenspezifische Sonderregelungen, beispielsweise in der Pflege oder im Service. Die entsprechenden Vorgaben sind in den jeweiligen Tarifverträgen zu finden.
Im Übrigen haben Vorgesetzte kein Recht, ihre Mitarbeiter zu Überstunden zu zwingen, falls im Tarif- oder im Arbeitsvertrag dazu keine expliziten Regelungen enthalten sind. Eine Ausnahme bilden lediglich existenzbedrohende Notsituationen. Dann ist eine Anordnung von Mehrarbeit auch ohne das Einverständnis der Angestellten in Ausnahmefällen möglich.
Erfassung von Überstunden ist verpflichtend vorgeschrieben
Für deutsche Unternehmen besteht eine Pflicht für die Erfassung sämtlicher geleisteter Überstunden. Seit dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 ist es ebenfalls verpflichtend vorgeschrieben, auch die generellen Arbeitszeiten systematisch zu dokumentieren.
Der EuGH ließ in seinem Urteil jedoch offen, auf welche Weise die Zeiterfassung im Detail erfolgen muss. Die Details müssen demnach durch die einzelnen EU-Staaten auf nationaler Ebene ausgearbeitet werden. Dennoch gilt die digitale Arbeitszeiterfassung heute als der zeitgemäße Standard. Die klassische Stempeluhr muss somit innovativen, digitalen Lösungen für die Erfassung der Arbeitszeiten weichen.
- Personalisiertes Armband: Einzigartig und individuell - 20. September 2024
- Whisky Raum einrichten: Tipps für Design und Lagerung - 11. September 2024
- Verbraucherrechte bei Flugverspätungen: Ihre Ansprüche kennen - 1. September 2024